Mietpreller und Mietbetrüger gehen in der Regel systematisch vor.

Viele Vermieter sehen sich früher oder später mit sogenannten Mietprellern bzw. Mietbetrügern konfrontiert. Doch was versteht man hierunter genau, wie gehen Mietbetrüger in der Regel vor und was kann man als Vermieter dagegen unternehmen?

Mietpreller gehen in der Regel systematisch vor, d.h. ihr Verhalten ist geplant und sie ziehen von einer Wohnung zur nächsten, wobei keine oder nur ein Teil der Miete gezahlt wird. Eben dieses Verhalten, welches einen Kontrast zu einer sesshaften Lebensweise darstellt, brachte solchen Mietprellern auch den Namen Mietnomaden ein.

Natürlich darf ein solches Verhalten von Mietbetrügern nicht mit der schlichten Zahlungsunfähigkeit einer eigentlich ehrlichen und aufrichtigen Privatperson verwechselt werden. Letzteres ist natürlich alles andere als erfreulich, aber keineswegs auf einer moralischen Ebene verwerflich wie das Verhalten der Mietpreller.

Doch wie kann es überhaupt dazu kommen, dass Mietbetrüger innerhalb der BRD systematisch vorgehen können? Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Kündigungsbestimmungen, welche die Rechte des Mieters stärken. So kann ein Mieter, welcher eine Monatsmiete nicht gezahlt hat, nicht sofort aus der Wohnung verwiesen werden. Aber auch wenn eine Räumung eines Mietprellers möglich geworden ist, so kann sich ein Räumungsprozess über einen längeren Zeitraum hinziehen. Während dieser gesamten Zeit wird keine Miete gezahlt und die Wohnung zudem oftmals nicht durch den Mietpreller gepflegt. Es fallen im Extremfall deshalb auch hohe Renovierungskosten der Wohnung an. Diese können mit der im Verhältnis geringen Kaution oftmals nicht beglichen werden. Aber auch die Kosten für das Verfahren gegen einen Mietbetrüger bleiben meist beim Vermieter hängen, da der Mietbetrüger ohnehin meist nicht zahlungsfähig ist.

Jedem Vermieter, welcher sich gegen Mietpreller und Mietbetrüger wappnen will, bleibt damit nur eine Möglichkeit: einen potentiellen Mietbetrüger bereits im Vorfeld erkennen und so den Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mietpreller verhindern. Ist der Vertrag mit einem Mietbetrüger einmal abgeschlossen, so ist es bereits zu spät, wie in den oben aufgeführten Aspekten ersichtlich wird. Zum einen kann der potentielle Mieter und demnach der mögliche Mietbetrüger direkt um einen Beweis der eigenen Bonität gebeten werden. Dies können beispielsweise Kontoauszüge sein, welche gezahlte Mieten oder das eigene Einkommen vorweisen.

Gegen Mietpreller kann aber auch eine Auskunftei hilfreiche Informationen geben. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass diese Anbieter niemals alle relevanten Daten besitzen und beauskunften dürfen, die nötig wären, um die sichere Bonität eines möglichen Mietprellers zu gewährleisten. Des Weiteren verursachen diese Auskünfte natürlich Kosten, welche sich im Kampf gegen Mietbetrüger aber durchaus lohnen können. Das einzige wirksame Mittel im Kampf gegen Mietbetrüger und Mietpreller bleibt dennoch die vorherige Überprüfung der Bonität und Seriosität des potentiellen Mieters.

Doch wie stark ist diese Form des Betrugs überhaupt verbreitet? Die tatsächliche Zahl der Mietbetrüger und all jener, die schlicht zahlungsunfähig sind, kann nur geraten werden. Auch sind Mietbetrüger in der Regel vermehrt in Gegenden zu finden, in welchen viele Wohnungen leer stehen. Hier sind die Mieten und Kautionen meist niedriger und die Vermieter weniger kritisch. Insgesamt sollte sich jeder Vermieter um die Gefahr von Mietbetrügern und Mietprellern bewusst sein und sich entsprechend dieses Wissens verhalten.


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Mietpreller und Mietbetrüger gehen in der Regel systematisch vor.