Mietpreller und Mietbetrüger gehen in der Regel systematisch vor.
Viele Vermieter sehen sich früher oder später mit sogenannten Mietprellern
bzw. Mietbetrügern konfrontiert. Doch was versteht man hierunter genau, wie
gehen
Mietbetrüger in der Regel vor und was kann man als
Vermieter dagegen unternehmen?
Mietpreller gehen in der Regel systematisch vor, d.h. ihr Verhalten ist geplant
und sie ziehen von einer Wohnung zur nächsten, wobei keine oder nur ein Teil
der Miete gezahlt wird. Eben dieses Verhalten, welches einen Kontrast zu einer
sesshaften Lebensweise darstellt, brachte solchen
Mietprellern
auch den Namen
Mietnomaden ein.
Natürlich darf ein solches Verhalten von Mietbetrügern nicht mit der schlichten
Zahlungsunfähigkeit einer eigentlich ehrlichen und aufrichtigen Privatperson
verwechselt werden. Letzteres ist natürlich alles andere als erfreulich, aber
keineswegs auf einer moralischen Ebene verwerflich wie das Verhalten der Mietpreller.
Doch wie kann es überhaupt dazu kommen, dass Mietbetrüger innerhalb
der BRD systematisch vorgehen können? Wichtig sind in diesem Zusammenhang
die Kündigungsbestimmungen, welche die Rechte des Mieters stärken.
So kann ein Mieter, welcher eine Monatsmiete nicht gezahlt hat, nicht sofort
aus der Wohnung verwiesen werden. Aber auch wenn eine Räumung eines Mietprellers
möglich geworden ist, so kann sich ein Räumungsprozess über
einen längeren Zeitraum hinziehen. Während dieser gesamten Zeit
wird keine Miete gezahlt und die Wohnung zudem oftmals nicht durch den
Mietpreller
gepflegt. Es fallen im Extremfall deshalb auch hohe Renovierungskosten der
Wohnung an. Diese können mit der im Verhältnis geringen Kaution
oftmals nicht beglichen werden. Aber auch die Kosten für das Verfahren
gegen einen
Mietbetrüger bleiben meist beim Vermieter
hängen, da der Mietbetrüger ohnehin meist nicht zahlungsfähig
ist.
Jedem Vermieter, welcher sich gegen
Mietpreller und Mietbetrüger
wappnen will, bleibt damit nur eine Möglichkeit: einen
potentiellen
Mietbetrüger bereits im Vorfeld erkennen und so den Abschluss eines
Mietvertrages mit einem Mietpreller verhindern. Ist der Vertrag mit einem
Mietbetrüger einmal abgeschlossen, so ist es bereits zu spät, wie in den oben
aufgeführten Aspekten ersichtlich wird. Zum einen kann der potentielle Mieter
und demnach der mögliche Mietbetrüger direkt um einen Beweis der eigenen Bonität
gebeten werden. Dies können beispielsweise Kontoauszüge sein, welche gezahlte
Mieten oder das eigene Einkommen vorweisen.
Gegen Mietpreller kann aber auch eine Auskunftei hilfreiche Informationen
geben. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass diese Anbieter niemals alle
relevanten Daten besitzen und beauskunften dürfen, die nötig wären,
um die sichere
Bonität eines möglichen Mietprellers
zu gewährleisten. Des Weiteren verursachen diese Auskünfte natürlich
Kosten, welche sich im Kampf gegen Mietbetrüger aber durchaus lohnen
können. Das einzige wirksame Mittel im Kampf gegen Mietbetrüger
und Mietpreller bleibt dennoch die vorherige Überprüfung der Bonität
und Seriosität des potentiellen Mieters.
Doch wie stark ist diese Form des Betrugs überhaupt verbreitet? Die tatsächliche
Zahl der Mietbetrüger und all jener, die schlicht zahlungsunfähig
sind, kann nur geraten werden. Auch sind
Mietbetrüger
in der Regel vermehrt in Gegenden zu finden, in welchen viele Wohnungen leer
stehen. Hier sind die Mieten und Kautionen meist niedriger und die Vermieter
weniger kritisch. Insgesamt sollte sich jeder Vermieter um die
Gefahr
von Mietbetrügern und Mietprellern bewusst sein und sich entsprechend
dieses Wissens verhalten.
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Mietpreller und Mietbetrüger gehen in der Regel systematisch
vor.